i. A. des Bezirksamtes Neukölln.
Seit September 2010 erstellt der Humanistische Verband für das Bezirksamt Neukölln die Gutachten für die Gewährung Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Berlinweit ist ein stetiger Anstieg der Ausgaben bei Hilfe zur Pflege (HzP), zu verzeichnen, u.a. bedingt durch den demografischen Wandel und den geringer werdenden Einkommen der Renter/innen. Deshalb wird es die Aufgabe der nächsten Jahre sein, die Abläufe bei der Gewährung von HzP effizienter zu gestallten und gleichzeitig eine stärker wirkungsorientierte Mittelverwendung sicherzustellen. Dadurch können einerseits Einsparpotentiale realisiert werden, andererseits bietet sich zugleich die Chance, in einzelnen Bereichen eine neue Qualität in der Dienstleistungserbringung zu entwickeln.
Dem neutralen, unabhängigen und qualifizierten Gutachten bei der Antragstellung HzP kommt hier eine besondere Bedeutung zu.
Der Humanistische Verband - mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Beratung und Unterstützung von alten und pflegebedürftigen Menschen, sieht es als Herausforderung an, bei diesen Prozessen zum Nutzen der betroffenen Menschen mitzuwirken.
Unser Ziel ist es, den pflegedürftigen Menschen durch ergebnisorientierte Hilfen und Dienstleistungen ein möglichst zufriedenstellendes Leben zu erhalten. Dies kann u.a. durch einen Mix, bestehend aus familiärer, nachbarschaftlicher und professioneller Hilfen und Dienstleistungen ermöglicht werden.
Die Gutachterinnen betrachten die Gesamtsituation des Pflegebedürftigen und seines sozialen Umfeldes, um mögliche vorhandene Ressourcen mit zu berücksichtigen. Es wird nicht nur die Frage gestellt, „ob" der beantragte Pflege- und Hilfebedarf vorliegt, sondern auch „wie" dieser gedeckt werden kann und „von wem".
Der Blick gilt dabei auch einer möglichen Unter-, Über- oder nicht ressourcenorientierten Versorgung, sowie der Ausschöpfung vorrangiger Leistungen, z.B. nach SGB V oder XI.
Nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen wird als Grundlage für das erforderliche und ggf. zu knüpfende Hilfenetz bei der Begutachtung - folgendes erfasst:
Die Erstellung eines Hilfeplanes mit realistischen Zielsetzungen, der für alle Beteiligten bindend ist, ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt die Überprüfung der Wirkung der Hilfeleistungen.
Eine weitere Aufgabe der Gutachterinnen ist die Vermittlung bei weitergehendem Hilfebedarf. Sofern vom Pflegebedürftigen bzw. seinen Angehörigen das Organisieren und Abstimmen der Hilfen nicht geleistet werden kann, ist hier ein übergreifendes Handeln im Sinne des Casemanagement (Fallmanagement) erforderlich. Je nach Umfang und Vielschichtigkeit der erforderlichen Hilfen kann dies vom jeweiligen Pflegedienst oder durch unsere Seniorenberatung übernommen werden bzw. bei gegebener Zuständigkeit von den bezirklichen Beratungsstellen GesBKA oder GesSpD.
Die Mitarbeiterinnen (Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikationen wie Pflegesachverständige, Pflegemanagement, Casemanagement) arbeiten verbindlich im Qualitätszirkel HzP des Bezirksamts mit, um gemeinsam das „Projekt Pflegegutachten" konzeptionell weiterzuentwickeln.